Garagendecke mit den Privatklägern A. und B. besprochen wurde (UA BO 4.3 act. 65 und 67). Auch die Schattierungen auf den Platten auf der Terrasse seien mit den Privatklägern A. und B. besprochen worden und dass der Ehemann der Beschuldigten die Platten mit dem Kärcher abgespritzt hätte (UA BO 4.3 act. 67). Sie gab mehrfach zu Protokoll, dass der Ehemann der Beschuldigten vor dem Verkauf der Liegenschaft überall nochmals gestrichen habe, wo es nötig gewesen sei (UA BO 4.3 act. 69 f. und 72). Der Ehemann der Beschuldigten habe immer wieder gestrichen, da er und die Beschuldigte sehr pingelig seien.