3.3.3. Der sachverständige Architekt J. war eng mit dem Bauprojekt der Beschuldigten betraut und es bestand zumindest zwischen seiner Partnerin und der Beschuldigten eine freundschaftliche Beziehung. Da er am Bau der Liegenschaft beteiligt gewesen war, hat er zumindest ein indirektes Interesse am Ausgang des Verfahrens, was in der kritischen Beweiswürdigung berücksichtigt werden muss. J. gab zu Protokoll, dass während und auch nach der Bauphase nie Probleme betreffend Feuchtigkeit oder andere Mängel aufgetreten seien (UA BO 4.3 act. 44). Es sei nie feucht gewesen, sonst hätte man einen solchen Wasserschaden auch der Versicherung gemeldet.