Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22). Er erklärt auch in allen Einvernahmen konsistent, dass nach dem Hagelschaden im Juni 2011 der Experte der AGV erst Ende Jahr gekommen sei, um die Schäden aufzunehmen und dass das Haus erst im Frühling 2012 repariert werden konnte. Die Fassade habe er durch den Maler im Herbst 2012 neu von gebrochen weiss auf anthrazit streichen lassen. Die Garagenbetonmauern habe er wegen dem Wechsel des Farbkonzepts von anthrazit auf gebrochen weiss gestrichen, indem er 2012 das erste Mal und 2013 zur Deckung das zweite Mal gestrichen habe (UA BO 4.2 act.