an seinem Haus nichts gewusst habe (UA BO 4.2 act. 4; UA BO 4.6 act. 10; GA act. 505; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 21 f.). Er erklärte jedes Mal detailliert und stets stringent, dass bei der Garagenmauer Kalk rausgelaufen sei, da laut dem Architekten J. das Wasser die porösen Granitbodenplatten durchlaufe, dann auf den Beton treffe und dort Kalk herauslöse. Er habe deshalb bei der Aussentreppe eine ca. 15 cm lange Schraube angebracht, damit das Wasser an der Schraube entlang in einen Blumentopf tropfe und nicht der Fassade entlang, was er den Privatklägern A. und B. bei den Besichtigungen auch erklärt habe (UA BO 4.2 act. 4 und act. 12 f.; UA BO 4.6 act. 7; GA act. 499 und 504).