3.3.2. Die Aussagen des Ehemannes der Beschuldigten F., gegen den das Parallelverfahren SST.2022.76 als Mitbeschuldigter geführt wird, stimmen mit denjenigen seiner Ehefrau grundsätzlich überein. Angesichts der Vorwürfe hat er jedoch ein Interesse daran, sich und seine Ehefrau in ein möglichst günstiges Licht zu rücken, weshalb grundsätzlich nur mit einer gewissen Zurückhaltung auf seine Aussagen abgestellt werden kann. Dennoch sind seine Aussagen im ganzen Verfahren konstant, schlüssig und nachvollziehbar und somit glaubhaft ausgefallen. Er beteuerte in allen Einvernahmen, dass er von den Mängeln bzw. den Konstruktionsmängeln - 12 -