2019, N. 60 zu Art. 12 StGB). Die Beschuldigte gab konstant an, dass die Problematik mit dem Kalkwasser und insbesondere auch die Funktion der Schraube auf der rechten Seite der Garage anlässlich einer Besichtigung, an welcher neben den Privatklägern A. und B. noch ein von ihm beigezogener Experte dabei gewesen sei, diskutiert worden sei (UA BO 4.5 act. 13; BO 4.7 act. 4; - 11 -