Die Kalkaussinterungen seien aber für sie kein Mangel gewesen und sie habe dies mit dem Architekten J. abgeklärt, dass dies von der Natur her normal sei und vielleicht auch weniger werde mit der Zeit (UA BO 4.7 act. 6). Die Beschuldigte gab mehrfach zu Protokoll, dass sie sich als Laie auf die Aussagen des Architekten J. verlassen habe. Sie bestätigte die Aussage der Zeugin I., wonach es Schattierungen auf den Terrassenplatten gegeben habe, die der Ehemann der Beschuldigten jeweils im Frühling auch aufgrund der Ölheizungen der Nachbarn «gekärchert» habe (UA BO 4.5 act.