Das Wasser sei durch die Platten hindurchgedrungen und es habe Kalkablagerungen gegeben. Sie hätten dies mit dem Architekten J. besprochen, der gesagt habe, dass man nichts machen könne, er dies selber bei seinem Haus auf der Terrasse ebenfalls habe und er davon ausgehe, dass dies mit der Zeit weniger werden würde (UA BO 4.5 act. 8 f.; UA BO 4.7 act. 4; GA act. 506 f. und act. 509 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 32). Die Kalkaussinterungen seien aber für sie kein Mangel gewesen und sie habe dies mit dem Architekten J. abgeklärt, dass dies von der Natur her normal sei und vielleicht auch weniger werde mit der Zeit (UA BO 4.7 act. 6).