Die Beschuldigte gab von Anfang an zu, zusammen mit ihrem Ehemann (Mitbeschuldigter im Parallelverfahren SST.2022.76) den Privatklägern A. und B. die Liegenschaft nach zahlreichen Besichtigungen verkauft zu haben und bestreitet die Ergebnisse des gerichtlich angeordneten Gutachtens der M. GmbH nicht. Die Beschuldigte macht insbesondere in Bezug auf den Bau und den Zustand der Liegenschaft konsistente Aussagen, welche durch die Aussagen des Architekten J. sowie der anderen am Bau beteiligten Personen bestätigt werden. Insofern sind ihre Aussagen als glaubhaft zu würdigen.