1. 1.1. In tatsächlicher Hinsicht wird der Beschuldigten gemäss Anklageschrift vom 18. Juni 2020 stark zusammengefasst vorgeworfen, dass sie (zusammen mit ihrem Ehemann F.; Mitbeschuldigter im Parallelverfahren SST.2022.76) beim Verkauf ihres Hauses am [Adresse] in R. die Privatkläger A. und B. bewusst über die Beschaffenheit des Kaufobjekts (Problematik mit der Entwässerung und weitere wasserbedingte und konstruktive Mängel) getäuscht habe.