3.2. Mit Berufungserklärung vom 30. März 2022 beantragten die Privatkläger A. und B., dass das Urteil vollständig aufzuheben, die Beschuldigte wegen Betrugs schuldig zu sprechen und mit einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00 zu verurteilen sei. Die Zivilforderung im Umfange von Fr. 558'671.76 (Fr. 476'664.91 zzgl. 5% Zins seit 1. März 2015 und Fr. 82'006.85) sei gutzuheissen, eventualiter im Grundsatz nach festzustellen und hinsichtlich der genauen Höhe auf den Zivilweg zu verweisen;