4.3.5. Der Zeuge L. gab zu Protokoll, dass er gegen Ende der Bauphase der Liegenschaft einmal vor Ort gewesen sei, um Spenglerarbeiten am Flachdach zu Ende zu führen. Der Architekt M. habe ihn diesbezüglich angerufen. Er habe mit M. die Flachdacharbeiten vor Ort begutachtet (UA BO 4.3 act. 29). M. habe ihn ein zweites Mal auf die Baustelle gerufen, als die Liegenschaft bereits gestanden habe. Es sei dabei um kleinere Spenglerarbeiten an den Regenrinnen gegangen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass es relativ kompliziert und aufwändig gewesen wäre und er auch diverse Sachen hätte Rückbauen müssen, weshalb er den Auftrag nicht erhalten habe (UA BO