65 und 67). Auch die Schattierungen auf den Platten auf der Terrasse seien mit den Privatklägern A. und B. besprochen worden und dass der Beschuldigte die Platten mit dem Kärcher abgespritzt hätte (UA BO 4.3 act. 67). Der Beschuldigte habe vor dem Verkauf der Liegenschaft überall nochmals gestrichen, wo es nötig gewesen sei (UA BO 4.3 act. 69 f. und 72). Der Beschuldigte habe immer wieder gestrichen, da er und seine Ehefrau sehr pingelig seien. Das Haus sei ständig geputzt worden, obwohl sie eine Putzfrau gehabt hätten (UA BO