Er habe im Jahr 2011 die Schäden aufgrund des Hagels selber begutachtet (UA BO 4.3 act. 45). Er bestätigte die Aussagen des Beschuldigten und seiner Ehefrau, wonach die Liegenschaft nach dem Hagelschaden komplett neu gestrichen worden sei (UA BO 4.3 act. 45). Herrn L. kenne er, aber dieser habe noch nie für ihn - 16 -