Die Kalkaussinterungen seien aber für sie kein Mangel gewesen und sie habe dies mit dem Architekten M. abgeklärt, dass dies von der Natur her normal sei und vielleicht auch weniger werde mit der Zeit (UA BO 4.7 act. 6). Sie bestätigte die Aussage der Zeugin K. (Maklerin), wonach es Schattierungen auf den Terrassenplatten gegeben habe, die der Beschuldigte jeweils im Frühling auch aufgrund der Ölheizungen der Nachbarn «gekärchert» habe (UA BO 4.5 act. 10;