act. 17.; GA act. 507 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 30 ff.). Sie seien ja gut versichert gewesen und hätten dies sonst gemeldet (UA BO 4.5 act. 9 f.; GA act. 510 f.). Sie erklärte – wie der Beschuldigte – stringent und detailliert, dass es Ablagerungen bei den porösen Balkonplatten gegeben habe, da sich die porösen Platten mit Wasser vollgesogen haben. Das Wasser sei durch die Platten hindurchgedrungen und es habe Kalkablagerungen gegeben.