Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22 f., S. 26 f.). Im Rahmen des grossen Schadens, der durch den Hagelschaden im 2011 entstanden sei, sei auch das ganze Haus drinnen und draussen nochmals kontrolliert worden (UA BO 4.2 act. 4 ff.; GA act. 505; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23, S. 26 f.). Der Beschuldigte räumte auch in allen Einvernahmen ein, dass er im Innenbereich, wo man mit den Einkaufstaschen immer mal wieder angeschlagen habe, ausgebessert habe, indem er zwei Mal im Jahr etwas übermalt habe (UA BO 4.2 act. 8 f.; GA act. 499; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22). Er erklärt auch in allen Einvernahmen konsistent, dass nach dem Hagelschaden im Juni 2011 der Experte der