Er habe nicht gewusst, was Aussinterungen seien und für ihn habe das Abdampfen der Platten und Putzen des Kalks zum Unterhalt gehört und es sei für ihn kein Mangel gewesen, zumal ihm dies sein Architekt M. als Fachperson so erklärt und er als Laie darauf vertraut habe (UA BO 4.2 act. 7 f.; UA BO 4.6 act. 5 und act. 8 ff.; GA act. 499 f. und 505; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22). Er habe mit den Privatklägern A. und B. über den Flecken in der Garage diskutiert und er glaube, dass dieser auf die schlechte Isolierung zurückzuführen sei.