Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. November 2022 reichte der Beschuldigte eine E-Mail der Mobiliar ein, wonach er und seine Ehefrau vom 26. September 2005 bis 31. März 2015 eine Gebäudewasserversicherung bei der Mobiliar abgeschlossen hatten. Im gesamten Versicherungszeitraum mit Ausnahme des Schadenereignisses eines Rückstaus von der Kanalisation im Keller vom 25. September 2006 (vgl. auch Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22 und S. 26) seien keine weiteren Gebäudeschäden angemeldet und/oder Versicherungsleistungen bezogen worden.