Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG (fortan: Mobiliar) hielt mit Schreiben vom 18. Juli 2019 fest, dass während der Bauphase die Liegenschaft eine Gebäudewasserversicherung gehabt habe, wobei nach Bauende der Vertrag wieder aufgehoben worden sei und aufgrund der abgelaufenen 10-jährigen Aufbewahrungsfrist nicht mehr erhältlich gemacht werden könne (UA BO 5.1 act. 301). Weiter bestätigte die Mobiliar, dass die Liegenschaft bis zu ihrem Verkauf im Jahr 2015 gegen Gebäudewasserschäden mit Ausnahme von Elementarschäden versichert gewesen sei (UA BO 5.1 act. 327). Sowohl die Aargauische Gebäudeversicherung (UA BO 5.1 act.