4.2.2. Die Liegenschaft wurde gemäss der Police Nr. […] bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Es bestand bei der AGV hingegen keine Deckung für Gebäudewasser oder eine sogenannte Zusatzversicherung Aqua Plus (UA BO 5.1 act. 229 ff.). Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG (fortan: Mobiliar) hielt mit Schreiben vom 18. Juli 2019 fest, dass während der Bauphase die Liegenschaft eine Gebäudewasserversicherung gehabt habe, wobei nach Bauende der Vertrag wieder aufgehoben worden sei und aufgrund der abgelaufenen 10-jährigen Aufbewahrungsfrist nicht mehr erhältlich gemacht werden könne (UA BO 5.1 act. 301).