4.2.1. Gemäss dem gerichtlich angeordneten Gutachten der I. GmbH vom 14. Juni 2016 haben die Schäden an der betreffenden Liegenschaft bereits vor dem 1. März 2015 bestanden. Die Tragweite und die Zusammenhänge der verschiedenen Schäden resp. Schwachstellen seien aber erst mit der durchgeführten Untersuchung mit den Sondierungen und Aufnahmen sichtbar geworden. Gemäss Gutachten hätte auch ein Laie unter Berücksichtigung, dass die Schadenbilder mit den Aussinterungen über eine längere Zeitdauer seit der Erstellung immer wieder aufgetreten seien, auf diese Schäden aufmerksam werden können.