die Ursache der Schäden an der betreffenden Liegenschaft in der mangelhaften Planung eines Konzepts zur Entwässerung von Balkon, Terrasse und Schwimmbadumgebung, der fehlenden Flächen- bzw. mangelhaften partiellen Abdichtung sowie des fehlerhaften Nutzschichtaufbaus mit ungenügendem Gefälle liege. Bei beiden Flachdächern sowie in der südöstlichen Rinne sei liegendes Wasser vorhanden gewesen. Die Flachdächer seien fast gefällelos und die Ausläufe etwas zu hoch versetzt worden, was zu Wasseranstau und dem vermehrten Ansammeln von Rückständen führe. Es seien keine Notüberläufe vorhanden. In den darunterliegenden Schlafzimmern seien jedoch keine Schäden sichtbar.