gerichtlichen Gutachten der I. GmbH vom 14. Juni 2016, dem gerichtlichen Ergänzungsgutachten der I. GmbH vom 2. Dezember 2016 inkl. integrierter Laboranalyse der J. AG vom 18. November 2016 sowie dem Zusatzbericht der I. GmbH vom 18. Februar 2018 seien die ursächlichen Baumängel erstellt sowie auch die daraus resultierenden, stets wieder in Erscheinung tretenden symptomatischen Wasseraustritte bzw. Feuchtigkeits- und Wasserprobleme (Berufungsbegründung vom 15. Juli 2022 S. 4 ff.). Weiter würden auch die Aussagen der Zeugin K. und des Zeugen L. belegen, dass der Beschuldigte Kenntnis von den Mängeln an der Liegenschaft gehabt habe (Berufungsbegründung vom 15. Juli 2022 S. 7 ff.).