Der Beschuldigte habe die Garage isoliert, an den Baufugen nachträglich Auffangrinnen zur Ableitung des Wassers von Terrasse und Balkon sowie eine Schraube an der Treppenaussenwand zur Abführung der Kalkaussinterungen angebracht. Zusätzlich habe der Beschuldigte jährlich, teils mehrfach, die übermässigen Kalkablagerungen, als direkte Folge der aus verschiedenen Stellen an Wänden und Decken v.a. im Aussenbereich austretenden Feuchtigkeit, abtragen bzw. mit Kalkentferner entfernen und mit Farbe übermalen müssen.