2. 2.1. In tatsächlicher Hinsicht wird dem Beschuldigten gemäss Anklageschrift vom 18. Juni 2020 zusammengefasst vorgeworfen, dass er (zusammen mit seiner Ehefrau G.; Mitbeschuldigte im Parallelverfahren SST.2022.77) im Dezember 2014 mindestens fünf Mal sein zum Verkauf stehendes Haus am [Adresse] in R. den Privatklägern A. und B. zur Besichtigung gezeigt und dabei bewusst über die Beschaffenheit des Kaufobjekts (Problematik mit der Entwässerung und weitere wasserbedingte und konstruktive Mängel) getäuscht habe, indem er während den zahlreichen Besichtigungen des Verkaufsobjektes, als auch anlässlich der öffentlichen Beurkundung vor Unterzeichnung des Kaufvertrags in Anwesenheit von