3.9. Die gemeinsame Berufungsverhandlung i.S. C. (SST.2022.76) und G. (SST.2022.77) fand am 3. November 2022 statt. Sowohl die Privatkläger A. und B. als auch die Staatsanwaltschaft hielten an ihren Anträgen fest. Der Beschuldigte beantragte die vollumfängliche Abweisung der Berufung. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: