3.8. Das Bundesgericht wies mit Urteil 1B_376/2022 vom 20. Oktober 2022 eine vom Beschuldigten erhobene Beschwerde, in welcher er beantragte, das Obergericht sei anzuweisen, noch vor der Durchführung des weiteren Berufungsverfahrens und vor der Berufungsverhandlung einen anfechtbaren Entscheid über die Zulässigkeit der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft – nämlich einen Nichteintretensentscheid, eventualiter einen Eintretensentscheid – zu erlassen und den Parteien zu eröffnen, ab.