2. Mit Urteil vom 10. November 2021 sprach die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau den Beschuldigten von Schuld und Strafe frei, wies das Grundbuchamt Zofingen an, die Grundbuchsperre betreffend die Liegenschaft in Q., Grundstück Nr. […], aufzuheben, verwies die Schadenersatzansprüche der Privatkläger A. und B. auf den Zivilweg und wies die Anträge der Privatkläger A. und B. auf eine angemessene Entschädigung sowie eine Ersatzforderung ab. 3. 3.1. Sowohl die Privatkläger A. und B. als auch die Staatsanwaltschaft meldeten am 22. November 2021 je die Berufung an und verlangten ein begründetes Urteil, wobei die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Schreiben vom 21. März 2022 zurückzog.