Die weiteren zu den Ereignissen befragten Personen (E., F. und G. [Letzterer war beim Vorfall nicht anwesend und machte nur Aussagen vom Hörensagen]) machten keine sachdienlichen Aussagen zu den Beteiligungen am Raufhandel, sondern bestätigten lediglich die Begleitumstände der Auseinandersetzung sowie den Faustschlag von B. in das Gesicht von C.D..