B. gab an, dass er nicht wisse, ob er von den Brüdern getroffen worden sei. Er sei durch diese jedenfalls nicht verletzt worden. C.D. habe jedoch versucht, ihn wegzuschubsen. Ob er ihn auch habe angreifen wollen, könne er nicht beurteilen. Im Nachhinein habe C.D. versucht, ihn zu kicken. Sein Bruder, der Beschuldigte, sei ausgewichen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14). Zeitweise hatte er zwar angegeben, der Beschuldigte habe ihn an die linke Rippe geschlagen und er habe einen Kratzer davongetragen. Sodann hat er einen versuchten Haken gegen den Kopf durch den Beschuldigten geschildert (UA act. 87, UA act. 112).