Nachdem er B. weggestossen habe, sei dieser ein paar Schritte zurückgewichen und habe die Jacke ausgezogen. In der Folge sei er auf B. zugegangen, wobei er eine Hand in der Hosen- bzw. Jackentasche gehabt habe und in der anderen Hand eine Zigarette gehabt und geraucht habe (UA act. 169, GA act. 56, Protokoll Berufungsverhandlung S. 27 ff.). -6-