3.6. Mit Verfügung vom 8. September wurde das bis dahin in der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Aargau hängige Berufungsverfahren SST.2022.74 an die 1. Strafkammer desselben Gerichts überwiesen und die Durchführung einer gemeinsamen Berufungsverhandlung und Beurteilung mit dem Verfahren SST.2022.117 i.S. B. angeordnet. 3.7. Die Berufungsverhandlung fand am 27. Oktober 2022 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. B. (SST.2022.74) statt. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: