3. 3.1. Die Anklagegebühr (inkl. nicht verrechenbarer Polizeikostenrapporte) wird auf Fr. 700.00 festgelegt und dem Beschuldigten auferlegt. 3.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'800.00 b) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 323.00 c) den Spesen von Fr. 54.00 Total Fr. 2'177.00