Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 6. Juli 2021 wegen Raufhandels schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 80.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Busse von Fr. 1'400.00, ersatzweise 18 Tage Freiheitsstrafe. 1.2. Auf Einsprache des Beschuldigten vom 9. Juli 2021 hin überwies die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Strafbefehl am 18. August 2021 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Zofingen zur Durchführung der Hauptverhandlung. 2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen fällte am 10. Januar 2022 folgendes Urteil: