Die Untersuchungsakten waren mit 112 Seiten überschaubar, wobei sich auch die Komplexität der Vorwürfe in Grenzen gehalten hat. Im vorliegenden Fall - 15 - erscheint ein Aufwand von 4 Stunden angemessen, zumal der Mitbeschuldigte B. im erstinstanzlichen Verfahren ST.2021.76 ebenfalls durch Rechtsanwalt Pierino Orfei vertreten wurde und ihm die identischen Aufwendungen zu entschädigen sind (vgl. E. 8.2. hiervor). Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3 % zu veranschlagenden Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 976.20 resultiert. Das Obergericht erkennt: