Der Verteidiger der Beschuldigten reichte innert der mit Verfügung vom 19. Oktober 2022 angesetzten Frist keine Kostennote ein, womit sein Aufwand zu schätzen ist. Sowohl die Berufungserklärung wie auch die Berufungsbegründung erfolgten mit Eingabe vom 10. März 2022 (recte: 10. April 2022) und umfassten knapp zwei Seiten, wobei keine weiteren Eingaben durch die Beschuldigte erfolgten und keine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt wurde.