a) der Gebühr von Fr. 600.00 c) den Spesen von Fr. 47.00 Total Fr. 647.00 Der Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 647.00 auferlegt. 6. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber." 3.4. Gegen das ihr am 8. Dezember 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 14. Dezember 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 21. März 2022 zugestellt.