Die Untersuchungsakten waren mit 112 Seiten überschaubar, wobei sich auch die Komplexität der Vorwürfe in Grenzen gehalten hat. Im vorliegenden Fall erscheint ein Aufwand von 4 Stunden angemessen, zumal die Mitbeschuldigte B. im erstinstanzlichen Verfahren ST.2021.76 ebenfalls durch Rechtsanwalt Pierino Orfei vertreten wurde und ihr die identischen Aufwendungen - 15 - zu entschädigen sind (vgl. E. 8.2. hiervor). Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3 % zu veranschlagenden Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 976.20 resultiert.