a) der Gebühr von Fr. 600.00 b) den Spesen von Fr. 47.00 Total Fr. 647.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b im Gesamtbetrag von Fr. 647.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 3.4. Gegen das ihm am 8. Dezember 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 14. Dezember 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 21. März 2022 zugestellt.