3. 3.1. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 und den Auslagen von Fr. 232.00, zusammen Fr. 2'232.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 3.2. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von Fr. 2'092.00 (inkl. Anklage- und Gerichtsgebühr, exkl. Dolmetscherkosten) werden dem Beschuldigten auferlegt und mit dem verbleibenden Depositum des Beschuldigten von Fr. 900.00 verrechnet, so dass der Beschuldigte noch Fr. 1'192.00 zu bezahlen hat. 3.3. Der Beschuldigte hat seine erst- und zweitinstanzlichen Parteikosten selbst zu tragen. Zustellung an: […]