4.3.6. Der Beschuldigte befüllte den mindestens einen Füllstand von 182'000 bis 183'000 Liter aufweisenden Tank Nr. 2 mit 29'000 bis 30'000 Liter Biodiesel. Danach wies der Tank Nr. 2 einen letzten Füllstand von 212'000 Liter auf. Damit setzte sich der Beschuldigte über die ihm bekannte Regel hinweg, nach welcher er den Tank nur zu 95% und damit vorliegend lediglich mit 7'000 bis 8'000 Liter hätte befüllen dürfen und er den Füllvorgang bei Erreichen der maximalen Menge allenfalls manuell hätte abbrechen müssen.