4.3.5. Gemäss den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 11. August 2020 war dem Beschuldigten bekannt, dass der von ihm befüllte Tank ein Fassungsvermögen von 200'000 Liter aufwies und er den Tank nur bis 95% des Inhaltsvolumens befüllen durfte (act. 11 f.). Er gab an, dass er die Menge, welche noch in den Tank passe "nur so ca." ausgerechnet habe. Die elektronische Überfüllsicherung habe er korrekt angeschlossen. Aufgrund der Dauer des Abladevorgangs habe er die ungefähr abgeladene Menge einschätzen können (act. 12). Er habe die gesamte mitgeführte Menge abladen können. Er wisse, dass Biodiesel nicht ins Erdreich gelangen sollte.