Die Person muss den Füllvorgang persönlich überwachen und spätestens beim maximal zulässigen Füllstand manuell abbrechen (lit. b). Bei Behältern, die mit einem Fühler einer Abfüllsicherung ausgerüstet sind, muss der Fühler vor dem Füllen des Behälters an das Steuerungsgerät des Tankfahrzeugs angeschlossen werden. Wenn das Steuergerät eine Störung anzeigt, darf nicht befüllt werden (lit. b). Vorliegend handelt es sich beim Tank Nr. 2 angesichts des Fassungsvermögens von 200'000 Liter um einen mittelgrossen Tank (2'000- 250'000 Liter), welcher zu 95% befüllt werden darf (vgl. www.kvu.ch/de/themen/tankanlagen: Dokument "Freistehende mittelgrosse Tanks").