4.3. 4.3.1. Nachfolgend ist zu prüfen, ob dem Beschuldigten beim Einfüllen des Biodiesels in den Tank Nr. 2 eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann, welche zum Überfüllen des Tanks, zum Auslaufen einer erheblichen Menge Biodiesel und zum anschliessendem Versickern im Erdreich geführt hat.