4.2.6. Zusammenfassend ist erstellt, dass der Beschuldigte am 11. Dezember 2019 den Tank Nr. 2 auf dem Areal der B. AG in Q. mit Biodiesel befüllt hat, welcher der Wassergefährdungsklasse B zuzuordnen ist. Dabei kam es zur Überfüllung des Tanks Nr. 2, wobei eine erhebliche Menge Biodiesel über die (ausserhalb des Gebäudes mit den Tanks angebrachten) Entlüftungsrohre des Tanks Nr. 2 auf den Naturboden vor dem Gebäude und in das Erdreich vor dem Gebäude mit dem Tank Nr. 2 gelangte. Es bestand die konkrete Gefahr, dass die erhebliche (und damit wassergefährdende) Menge Biodiesel durch das Erdreich hindurch ins Grundwasser hätte gelangen und dieses hätte belasten können.