Hinweise, dass das Ausbaggern des betroffenen Untergrunds aufgrund gefrorenen Bodens erschwert gewesen sei, finden sich in den Akten ebenfalls nicht. Im Übrigen ist dem Bericht des Departements BVU, Abteilung für Umwelt, vom 27. März 2023 (S. 4) zu entnehmen, dass selbst ein gefrorener Boden nicht verhindert hätte, dass Biodiesel ins Grundwasser hätte gelangen können, da auch ein gefrorener Boden porös sei und Biodiesel diesen überdies etwas hätte antauen können. Unter diesen Umständen kann auf die vom Beschuldigten beantragten Gutachten zu den baulichen Gegebenheiten sowie die Einholung von Grundbuchakten und Plänen etc. zum betreffenden Grundstück verzichtet werden.