Der Einwand des Beschuldigten, dass die gefrorenen Böden verunmöglicht hätten, dass Biodiesel in Gewässer hätte gelangen können, verfängt ebenfalls nicht. Auf den Fotos sind weder Schnee, Eis noch Frost erkennbar. Vielmehr sind deutliche Reifenspuren sichtbar, welche auf einen weichen und nassen, nicht jedoch auf einen gefrorenen Untergrund hindeuten (act. 22 und 23). Dies entspricht auch der Wahrnehmung des Schadensdienstes des Departements BVU, Abteilung für Umwelt (Bericht vom 27. März 2023 S. 4). Hinweise, dass das Ausbaggern des betroffenen Untergrunds aufgrund gefrorenen Bodens erschwert gewesen sei, finden sich in den Akten ebenfalls nicht.