cherheitsmassnahme, welche das Eindringen des Biodiesels ins Grundwasser möglicherweise hätte verhindern können, informiert hätte. Dem Polizeirapport vom 11. September 2020 ist jedoch kein derartiger Hinweis zu entnehmen. Auch der Aktennotiz der E. AG enthält keine entsprechenden Anhaltspunkte. Gleiches gilt für das vom Beschuldigten behauptete Bestehen eines Ölabscheiders im Boden, durch welchen Meteor- und Abwasser geleitet würden. Ein solcher ist für den Bereich ausserhalb der Gebäude mit den Tanks nicht zu erwarten und wäre wohl ebenfalls nicht unerwähnt geblieben.