Vorliegend befindet sich der Tank Nr. 2 in einem abgeschlossenen Gebäude. Die Entlüftungsrohre, über welche der Biodiesel austrat und schliesslich auf die Erde floss, befinden sich jedoch ausserhalb des Gebäudes (Fotos act. 23). Eine Pflicht, das Erdreich ausserhalb der Gebäude mit den Tanks mit einer undurchlässigen Schicht auszustatten, besteht nach den genannten Vorschriften nicht. Dies wird auch vom Departement BVU, Abteilung für Umwelt, entsprechend bestätigt (Bericht vom 27. März 2023 S. 4). Hinweise auf eine solche freiwillige Massnahme liegen ebenfalls nicht vor.